Notdienstbereit an allen Tagen des Jahres!
Notrufnummer 0162 6000479

schön baden & klug heizen

Barrierefreies Bad

ingeschränkte Bewegungsfreiheit verursacht durch Alter, Krankheit oder Unfall stellen neue und weitere Ansprüche an die Funktionalität der Badelemente und der Gesamtgestaltung des Badezimmers. Hier gilt es besonders viele praxistaugliche Elemente bei der Planung zu berücksichtigen.
Wichtig ist hier neben den ästhetischen Gesichtspunkten auch die wichtigen funktionalen Aspekte für idealen Komfort und Sicherheit zu berücksichtigen. Neben Einzelmaßen wie z. B. berührungslose Armaturen, bodenebene Dusche, Duschsitz, Badewanne mit Einstiegshilfe oder unterfahrbarem Waschtisch gilt es häufig ein Gesamtkonzept zu erstellen. Dieses Gesamtkonzept kann auch vorrauschauend für ein Bad im hohen Alter sein. Wir sind Ihnen gern behilflich bei der Erstellung unterschiedlicher Lösungsansätze.
 

bad barrierefrei text 2

 

Fördermöglichkeiten barrierefreies Bad

KfW-Förderung mit dem Programm "Altersgerecht Umbauen

Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ fördert alle Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen. Hierunter fallen insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Änderung der Raumaufteilung des Bades
  • Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Duschsitze
  • Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Wachtisch und Badewanne)

Das Besondere dabei ist, dass die Förderung sogar unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung (z. B. Behinderungen) der Nutzer ist. Dabei können unterschiedliche Förderbausteine gewählt und miteinander kombiniert werden.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, erfahren Sie mehr unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/ 

Zuschüsse der Pflegekassen

Auch die Pflegekassen gewähren einen Beitrag für das barrierefreie Umbauen.

Antragsberechtigt sind Pflegebedürftige ab Pflegestufe 1. Diese können bei der Pflegekasse einen Antrag zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds stellen. Die gesetzliche Grundlage ist durch § 40 Abs. 4 SGB XI geregelt. Ziel ist es, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und somit die Abhängigkeit zu verringern.
Die Voraussetzungen für eine Genehmigung sowie die Aktualität der dargestellten Förderprogramme und die Rahmenbedingungen sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: http://www.pflege-durch-angehoerige.de/