Barrierefreies Bad
Fördermöglichkeiten barrierefreies Bad
KfW-Förderung mit dem Programm "Altersgerecht Umbauen
Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ fördert alle Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen. Hierunter fallen insbesondere folgende Maßnahmen:
- Änderung der Raumaufteilung des Bades
- Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Duschsitze
- Modernisierung von Sanitärobjekten (WC, Bidets, Wachtisch und Badewanne)
Das Besondere dabei ist, dass die Förderung sogar unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung (z. B. Behinderungen) der Nutzer ist. Dabei können unterschiedliche Förderbausteine gewählt und miteinander kombiniert werden.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, erfahren Sie mehr unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/
Zuschüsse der Pflegekassen
Antragsberechtigt sind Pflegebedürftige ab Pflegestufe 1. Diese können bei der Pflegekasse einen Antrag zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds stellen. Die gesetzliche Grundlage ist durch § 40 Abs. 4 SGB XI geregelt. Ziel ist es, dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und somit die Abhängigkeit zu verringern.
Die Voraussetzungen für eine Genehmigung sowie die Aktualität der dargestellten Förderprogramme und die Rahmenbedingungen sind bei den zuständigen Stellen zu erfragen. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: http://www.pflege-durch-angehoerige.de/